Pakistan: Freispruch für christliches Ehepaar im Todestrakt

  • Oberstes Gericht spricht pakistanisches Ehepaar von Blasphemie-Anklage frei und hebt Todesurteil einer unteren Instanz auf
  • Die Eltern von vier Kindern wurden sieben Jahre lang im Todestrakt gefangen gehalten

PUNJAB (12 Juni 2021) – Das Oberste Gericht in Lahore hat das Todesurteil gegen ein katholisches pakistanisches Ehepaar am 3. Juni aufgehoben. Ein Sitzungsgericht hatte Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel im Jahr 2014 wegen Blasphemie zum Tod verurteilt.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, das Todesurteil gegen Shagufta und Shafqat aufzuheben. Das ist ein großer Schritt vorwärts für die Religionsfreiheit in Pakistan. Dieser Fall verdeutlicht die Brutalität der pakistanischen Blasphemie-Gesetze. Ein Ehepaar musste trotz schlussendlichem Freispruch sieben Jahre lang im Gefängnis ausharren. Wir hoffen, dass diese Entscheidung einen Präzedenzfall schafft. Insbesondere, indem sie zeigt, wie mit der Bewertung der Beweislage in Blasphemiefällen umgegangen werden muss“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die das Paar unterstützt.

Todesurteil wegen Blasphemie-Vorwürfen

Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern auf einem Missionsgelände der Gojra-Kirche im pakistanischen Punjab in Armut gelebt. Am 18. Juni 2013 wurden angeblich blasphemische Textnachrichten von einem Telefon, das auf Shagufta Kausars Namen registriert gewesen sein soll, an einen Kleriker und einen Anwalt geschickt. Kausar und ihr Ehemann Shafqat Emmanuel wurden am 21. Juli 2013 verhaftet und wegen Blasphemie angeklagt. Das Paar kann weder lesen, schreiben, noch Englisch sprechen. Sie waren daher höchstwahrscheinlich nicht in der Lage Textnachrichten zu schreiben. Es ist unklar, wer die Nachrichten verschickt hat und aus welchem Grund.

Auf Blasphemie steht in Pakistan die Todesstrafe. Obwohl noch niemand formell dafür hingerichtet wurde, sind Dutzende von gewalttätigen Gruppen getötet worden, nachdem sie des Verbrechens beschuldigt wurden. Emmanuel war gefoltert worden, um ein falsches Geständnis abzulegen. Sie schlugen ihn und drohten, Kausar auszuziehen und sie nackt durch die Stadt gehen zu lassen. Ein Sitzungsgericht verurteilte Kausar und Emmanuel zum Tod. Sie legten Berufung beim Obersten Gericht in Lahore ein, welches sie nun freigesprochen hat.

 

Lebensgefahr trotz Freispruch

Der Anwalt des Paares, Saif Ul Malook, betonte die Probleme im Zusammenhang mit Blasphemie- Anschuldigungen, selbstbei Fällen, die schließlich mit einem Freispruch enden, und sagte:

„Shagufta und Shafqat sind unglaublich erleichtert, dass sie endlich von diesen unbegründeten Blasphemie-Anklagen freigesprochen wurden. Die vielen Verzögerungen bei der Anhörung ihrer Berufung haben ihnen viel Leid zugefügt. Diese Fälle sind aufgrund der Sicherheitsbedenken sehr schwierig zu verhandeln. Es besteht eine echte Bedrohung für das Leben der Mandanten und der Anwälte.“

Kausar war im selben Gefängnis wie Asia Bibi inhaftiert. In einem Fall, der weltweit Schlagzeilen machte, wurde Bibi der Blasphemie beschuldigt. Acht Jahre lang wurde sie in einer Todeszelle festgehalten, bis sie 2018 freigesprochen wurde. Ihr Fall dient als bekanntes Beispiel für die aktuelle Bedrohung religiöser Minderheiten in der Region. Nach ihrem Freispruch kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ihr Leben bedroht wurde. Sie war gezwungen aus dem Land zu fliehen.

 

Europäisches Parlament forderte die Aufhebung des Todesurteils

Am 29. April verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der es „die pakistanischen Behörden auffordert, Shafqat Emmanuel und Shagufta Kausar sofort und bedingungslos freizulassen und ihr Todesurteil aufzuheben“. Außerdem „fordert es Pakistan auf, die Paragraphen 295-B und C des nationalen Strafgesetzbuches aufzuheben und die Rechte auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit im ganzen Land zu respektieren und zu wahren und die Anwendung von Blasphemie Gesetzen effektiv zu verbieten.“ Lesen Sie die vollständige Resolution „Blasphemie Gesetze in Pakistan, insbesondere der Fall von Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel“ hier.

Tagung wegen christlicher Überzeugung eines Hauptredners abgesagt

  • Die Stadt Edinburgh entschuldigt sich für das unrechtmäßige Absagen einer christlichen Veranstaltung

EDINBURGH (10. Juni 2021) – Die Stadt Edinburgh hat eine Tagung aufgrund der christlichen Überzeugung eines Hauptredners abgesagt. Dafür entschuldigte sie sich jetzt beim Veranstalter Destiny Ministries. Vorausgegangen war eine von ADF UK unterstützte Klage gegen die Absage.

„Wir begrüßen die Entschuldigung des Stadtrats von Edinburgh“, so Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF UK. „Die Redefreiheit und Religionsfreiheit sind Grundlagen jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Sie müssen für alle Menschen geschützt werden.Religionsfreiheit beinhalte, seinen Glauben auch in der Lehre und in religiösen Veranstaltungen zu manifestieren“, sagt Igunnubole. „Niemand darf wegen seines Glaubens diskriminiert werden.“ ADF UK sei dankbar, ein so wichtiges Anliegen unterstützen zu können.

Akt der Diskriminierung

„Im Mittelpunkt dieses Falles steht das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit“, betont Brent Haywood, Prozesspartner der Anwaltskanzlei Lindsays, die den Tagungsveranstalter vertrat. Destiny Ministries sei eine christliche Organisation, die an der orthodoxen biblischen Lehre festhalte. Die Stornierung ihrer Buchung sei nach dem Gleichstellungsgesetz ein offensichtlicher Akt der Diskriminierung und ein ebenso klarer Verstoß gegen das Menschenrechtsgesetz.

Zum Hintergrund: Der Stadtrat von Edinburgh hatte die dreitägige Konferenz von Destiny Ministries abgesagt, die im Sommer 2020 in Edinburghs Usher Hall stattfinden sollte. Ausschlaggebend war für ihn eine Beschwerde über die Ansichten des Gastredners, des amerikanischen Predigers Larry Stockstill, über Ehe und Sexualität.

Der Rat hatte seine Ansichten als „beleidigend und diskriminierend“ eingestuft.

Nun erkannte er an, dass Stockstills Ansichten durch den Human Rights Act 1998 und die Europäische Menschenrechtskonvention rechtlich geschützt sind. Der Stadtrat gab zu, dass er „seine Gleichstellungspflichten gegenüber Destiny Ministries im Sinne des Equality Act 2010 nicht erfüllt und daher unrechtmäßig gehandelt hat.“ Er gestand auch ein, es versäumt zu haben, die Rechte von Destiny Ministries zu respektieren, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt seien.

Fall spiegelt Trend in ganz Großbritannien wider

„In einem Brief hatten wir versucht, dem Rat von Edinburgh zu zeigen, warum seine Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, rechtswidrig war“, erläutert Brent Haywood.

Der Rat akzeptierte dies nicht, erklärte aber öffentlich, dass er sich in jedem Rechtsstreit ‚energisch‘ verteidigen würde und, dass er nicht zulassen würde, dass seine Veranstaltungsorte als Plattform für Diskriminierung genutzt würden.

Der Fall spiegelt einen breiteren Trend in ganz Großbritannien wider, wo eine zunehmende Anzahl christlicher Redner wegen ihres Glaubens ausgegrenzt wird. So zum Beispiel im April: Das Bezirksgericht Manchester stellte fest, dass der Stadtrat von Blackpool eine christliche Gruppe diskriminiert hatte, indem er Buswerbung für ein Festival mit dem amerikanischen Gastredner Franklin Graham zensierte. Auch Graham hatte zuvor seine christlichen Ansichten zur Ehe geäußert. Kürzlich wurde zudem der 71-jährige John Sherwood in Nordlondon verhaftet, weil er öffentlich über den Vers aus der Genesis gepredigt hatte: „Als Mann und Frau schuf er sie.“

Umfrage unter Studenten

In einer landesweiten Umfrage, die von ADF UK in Auftrag gegeben wurde, gaben zwei von fünf Studenten an, dass Veranstaltungen auf dem Campus häufig aufgrund von Einwänden gegen die Ansichten von Rednern und Druck von anderen Studentengruppen abgesagt wurden. Die Hälfte der schottischen Studenten hatte das Gefühl, dass Dozenten sie anders behandeln würden, wenn sie ihre wahre Meinung zu einigen wichtigen Themen äußerten.

Die Gesellschaft „Glasgow Students for Life“ an der Universität Glasgow reichte 2019 eine Klage gegen ihre Studentenvertretung ein, nachdem der Gruppe aufgrund ihrer Ansichten zum vorgeburtlichen Leben die Aufnahme in das Gremium verweigert worden war.

In einem besonders ungeheuerlichen Beispiel wurde eine Hebammenstudentin an der Universität Nottingham wegen ihrer Pro-Life-Ansichten suspendiert und musste eine Anhörung über ihre Praxistauglichkeit über sich ergehen lassen.

ADF UK hat Studenten unterstützt, die wegen ihrer Überzeugungen mit Zensur konfrontiert wurden und sammelt Unterschriften für einen offenen Brief an die Regierung, der unter www.protectfreespeech.uk zu finden ist.

Mehr auf www.adf.uk.

Wie die Irländer und viele andere ihre Religionsfreiheit durch COVID-Beschränkungen verloren haben

“In Irland kann man sechs Monate hinter Gitter verbringen, wenn man ein Medikamentenrezept fälscht, 20.000 € von seinem Arbeitgeber für einen Luxusurlaub stiehlt, oder, bis vor kurzem, wenn man in die Kirche geht.

Selbst in einem Jahr, das die gesellschaftlichen Normen auf den Kopf gestellt hat, ist es sicher eine Überraschung, dass Irland, das einst für die Katholiken Europas ein Zuhause außerhalb von Rom war, in diesen Zustand geraten ist. Es gibt nur wenige Orte, die mehr von kirchlicher Tradition durchdrungen sind. Bis jetzt…”

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Lois McLatchie im „National Review“ auf Englisch.

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Religionsfreiheit und Elternrechte stehen in Latein Amerika auf dem Spiel

  • ADF International unterstütz Petition mit 30.000 Unterzeichnern beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Washington D.C. (31. Mai 2021) Über 30.000 Menschen aus 18 lateinamerikanischen Ländern fordern mit ihren Unterschriften die Wahrung der Religionsfreiheit. Unterstützt werden sie von der Menschenrechtsorganisation ADF International, die die Petition beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte.

„Zur Religions- und Glaubensfreiheit gehören die Autonomie der Glaubensgemeinschaften, ihre Lehrer auszuwählen, sowie das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen religiös erziehen zu lassen“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik für ADF International. ADF International sehe in der Klage eine Bedrohung der Religions- und Glaubensfreiheit, denn „nie zuvor wurde ein Fall zur Religions- und Glaubensfreiheit und den Rechten, die sie schützt, direkt vor den beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht“, so Henríquez.

Gerichtshof muss handeln

„Die Religions- und Glaubensfreiheit steht für Eltern auf dem amerikanischen Kontinent auf dem Spiel“, so Robert Clarke, stellvertretender Direktor von ADF International: „Es ist wichtig, dass der Gerichtshof handelt, um diese grundlegende Freiheit zu schützen. Die Menschenrechtsgesetze garantieren das Recht der Eltern, die moralische und religiöse Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu gestalten. Dementsprechend sollte der Religionsunterricht diese Garantie widerspiegeln. Dazu gehört auch die Ernennung von Lehrern, die treue Vertreter dieser Überzeugungen sind.“

Religionsfreiheit verdient höchsten Schutz

Die Petition mit 30.000 Unterzeichnern unterstreicht, dass Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das den höchsten Schutz verdient. Sie fordert dazu auf, dieses Grundrecht, wie es von der amerikanischen Konvention und dem Interamerikanischen System zum Schutz der Menschenrechte garantiert wird, zu wahren.

Zu den Unterzeichnern gehören Eltern, Gläubige verschiedener Konfessionen und andere besorgte Bürger. Sie verlangen den Schutz der Religionsfreiheit und das Recht der Eltern, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Das internationale Recht schütze die Autonomie der Religionsgemeinschaften, zu entscheiden, wer ihren Glauben in ihrem Namen lehren darf, heißt es.

Zum Hintergrund: Anlass für die Petition ist die Klage einer Lehrerin gegen die katholische Kirche in Chile. Diese hatte der Lehrerin, die eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, die Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht entzogen. Schließlich reichte die Lehrerin eine Klage beim Interamerikanischen Gerichtshof gegen den Staat Chile ein, da er der katholischen Kirche recht gegeben hatte.

Die Klägerin, Sandra Pavez, unterrichtete katholischen Religionsunterricht in San Bernardo, Chile. Als die örtliche Diözese erfuhr, dass sie eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, wurde ihr die Berechtigung entzogen, den katholischen Glauben im Namen der Kirche zu lehren. Sandra Pavez konnte ihre Beschäftigung dann ohne Unterbrechung in anderer Funktion fortsetzen und wurde sogar befördert. Dennoch erhob sie in verschiedenen Gerichtsinstanzen Klage gegen die Kirche. Sie behauptete, diskriminiert worden zu sein.

Oberste Gerichtshof in Chile bestätigt Kirche

Der Oberste Gerichtshof in Chile bestätigte die Freiheit der Kirche, ihre Lehrer selbst zu bestimmen, ebenso wie das Recht der Eltern, ihre Kinder von Lehrern unterrichten zu lassen, die in Übereinstimmung mit ihrem Glauben leben. Damit fand sich Sandra Pavez nicht ab und reichte vor dem Interamerikanischen Gerichtshof Klage gegen den Staat Chile ein.

Es wird nun befürchtet, dass ein eventuelles Urteil dieses Gerichts zugunsten der Klägerin erhebliche Auswirkungen auf die Religionsfreiheit haben könnte. Daher hat sich eine breite Koalition von Organisationen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um dieses Grundrecht zu verteidigen und das Gericht aufzufordern, die entsprechenden Gesetze des Staates aufrechtzuerhalten. Zu dieser Koalition gehören die jüdischen, muslimischen, orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Gemeinden Chiles sowie das Oberhaupt des Rates der katholischen Bischöfe Lateinamerikas (CELAM). Sie alle haben eine gemeinsame Forderung beim Gerichtshof eingereicht.

Christen vor Gericht

„Sie feierte ihren 18. Geburtstag nicht wie die meisten anderen jungen Frauen in Afrika. Es gab kein großes Fest, keine Geschenke. Was sie besaß, teilte sie mit ihren beiden jüngeren Geschwistern. Wie jede Woche reinigte sie ihre kleine Hütte, die ihr von den Dorfbewohnern überlassen worden war. Zuvor hatte man sie als Stall verwendet.

Hannah (Name geändert) beschwerte sich nicht über die Behausung. Sie war froh, ein Dach über dem Kopf zu haben. Wie jeden Tag ging sie zum Fluss außerhalb des Dorfes, schöpfte Wasser und trug es auf ihrem Kopf zurück zu ihren Geschwistern. Sie waren die einzige Familie, die sie noch hatte. Für sie trug sie nun Verantwortung. An ihrem 18. Geburtstag wollte sie nicht an den Tag zurückdenken, der ihr Leben und jenes ihrer Geschwister für immer verändert hatte. Als die Männer auf ihren alten Jeeps ins Dorf rasten. Gekleidet in Militäruniformen. Kalaschnikovs in ihren Händen. Bereit zu schießen. Bereit zu töten. Ihre Eltern nannten sie „die Taliban““

Das schreibt Andreas Thonhauser in der Tagespost. Den Rest des Artikels können Sie hier weiter lesen.

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Schnell, versteckt Eure Bibeln!

Langsam regt sich auch in Großbritannien die wiederaufkeimende Freiheit der Grundrechte – doch davon merken öffentlich auftretende Prediger noch kaum etwas. Eine Flut von Verhaftungen christlicher Leiter erregte letzten Monat laute Kritik. Höhepunkt war die gewaltsame Verhaftung eines 71-jährigen Großvaters in Uxbridge. Aber er hatte ja auch ein schwerwiegendes Verbrechen begangen: Schließlich könnten seine Aussagen ja jemanden beleidigt haben.

Bereits seit 35 Jahren lebt und lehrt John Sherwood als Pastor im Norden Londons. Er sieht es als Teil seiner von Gott gegebenen Berufung, auch außerhalb der Kirche zu den Menschen zu predigen. Zentraler Bestandteil seines Glaubens und seiner Aufgabe ist es, die Lehren der Heiligen Schrift zum Ausdruck zu bringen. Doch genau das wurde ihm jetzt zum Verhängnis, weil er – laut Ansicht der Polizei – „beleidigende Wörter“ verwendet hat, die geeignet sind „Belästigung, Lärm oder Bedrängnis“ bei anderen auszulösen“ und daher aufgrund des berüchtigten Public Order Acts festgenommen wurdee. Sherwood weist die Vorwürfe entschieden zurück: „Ich habe nur das gesagt, was die Bibel auch sagt – ich wollte niemanden verletzen oder Anstoß erregen.“ Er hatte aus der Schöpfungsgeschichte zitiert: „Als Mann und Frau schuf er sie“ Aufgrund dieser Bibelaussage hält Sherwood die Ehe für eine Verbindung ausschließlich zwischen Mann und Frau – eine Ansicht wie sie auch jeder fünfte Brite vertritt. Im Rahmen des Polizeiverhörs wurde der 71-Jährige auch darüber ausgefragt, was er tun würde, wenn eines seiner Kinder homosexuell wäre.

Diesen Kommentar schreibt Lois McLatchie in der Zeitschrift The Critic. Lesen Sie den Rest ihres Beitrags auf Englisch hier.

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Deutsches Gericht toleriert Gebetsverbot vor Abtreibungsorganisation – „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

  • Deutsches Gericht verabsäumt das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen
  • Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

PFORZHEIM/KARLSRUHE (14. Mai 2021) – Stille Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation dürfen also verboten werden? Darauf deutet das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hin, welches heute die Klage der Leitern der “40 Tage für das Leben”- Gruppe abwies. Die Gruppe in Pforzheim hatte die Auflage unter Berufung auf ihr Recht auf Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit angefochten. Es war ihnen verboten worden, sich in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle von Pro Familia, dem deutschen Ableger der International Planned Parenthood Federation, einer weltweiten milliardenschweren Abtreibungslobby, zu versammeln, um friedlich zu beten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Es bedrückt mich, dass das Gericht unsere Klage abgewiesen hat, und somit indirekt dem Verbot unserer Stillen Gebetsmahnwachen in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zustimmt. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich habe viele Frauen durch diesen Schmerz begleitet. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob Gebetsfreie-zonen existieren dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten.

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetsmahnwachen erhalten hatte, gestattete die Gemeinde ihr während der letzten zwei Jahre nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetsmahnwachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

 

Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit muss geschützt werden

„Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts, welche die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit einschränkt. Wir erwarten noch die Urteilsbegründung, doch die Abweisung der Klage verkennt offenbar, dass die Meinungsfreiheit die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie ist. Welche Gesellschaft verweigert hilfsbedürftigen Frauen und Kindern ein Gebet? Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese Überzeugung durch friedliche Versammlung auszudrücken oder in der Öffentlichkeit still zu beten. Unabhängig davon, ob man ihre Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Felix Böllmann, Jurist bei ADF International.

„4 von 5 Menschen leben in Ländern mit schwerwiegenden Einschränkungen der Religionsfreiheit“

  • US-Außenministerium veröffentlicht Jahresbericht 2020 zur internationalen Religionsfreiheit
  • Verbesserung in manchen Ländern, aber religiöse Verfolgung nimmt weltweit weiter zu

WASHINGTON DC (14. Mai 2021) – Weltweit lebt ein Großteil der Menschen in einem Umfeld mit erheblichen Einschränkungen der Religionsfreiheit. Zu diesem Ergebnis kommt US-Außenminister Blinken bei seiner Vorstellung des Jahresberichts 2020 des US-Außenministeriums zur internationalen Religionsfreiheit. Der Bericht „untersucht die Religionsfreiheit in jedem Land“ außerhalb der Vereinigten Staaten. Darin werden einige Erfolge für die Religionsfreiheit im vergangenen Jahr festgestellt, wie die Aufhebung der Apostasiegesetze im Sudan und die Freilassung von bestimmten Gefangenen in Usbekistan. Aber die Verfolgung religiöser Gruppen hat auch zugenommen, etwa in Ländern wie China, Myanmar, Nigeria und im Iran.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Dieser Bericht beschreibt die riesigen Herausforderungen, unter denen religiöse Minderheiten, einschließlich Christen, weltweit leiden. Wir müssen mitansehen, wie sowohl autoritäre Regime als auch militante Gruppen die Religionsausübung im Privaten und in der Öffentlichkeit stark einschränken und religiösen Minderheiten Grausamkeiten angetan werden – bis hin zum Völkermord. Wir fordern alle Regierungen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Religionsfreiheit weltweit geschützt ist“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für globale Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Weltweit Angriffe auf Religionsfreiheit

Laut dem Bericht des US-Außenministeriums sowie weiteren Berichten anderer Regierungen nimmt die religiöse Verfolgung weltweit zu. Dan Nadel, Leiter der Abteilung für Internationale Religionsfreiheit betonte, dass „vier von fünf Menschen auf der Welt in einem Umfeld mit schwerwiegenden Einschränkungen der Religionsfreiheit leben.“

In einigen Länder gibt es jedoch auch Verbesserungen. Außenminister Blinken wies auf die Bemühungen in Turkmenistan hin, sechzehn Zeugen Jehovas freizulassen, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert hatten.

 

Besonders besorgniserregende Länder

Dennoch wird in anderen Ländern die Verfolgung religiöser Minderheiten fortgesetzt oder sogar verstärkt. Minister Blinken stellte fest, dass China „religiöse Äußerungen weitgehend kriminalisiert und weiterhin Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an muslimischen Uiguren und anderen religiösen und ethnischen Minderheiten begeht“. Er führt auch Saudi-Arabien an – das einzige Land, in dem es keine christliche Kirche gibt, obwohl dort über eine Million Christen leben.

Er betonte, dass in Myanmar die Führer des jüngsten Militärputsches für schwere Gräueltaten gegen religiöse und ethnische Minderheiten, einschließlich der Rohingya-Muslime, verantwortlich sind. Minister Blinken kündigte auch Sanktionen an gegen den chinesischen Beamten Yu Hui wegen dessen Beteiligung an „groben Menschenrechtsverletzungen“ gegen Falun-Gong-Anhänger.

 

Identifizierung der schlimmsten Menschenrechtsverletzer

Der International Religious Freedom Act (IRFA) verpflichtet das Außenministerium zu einem jährlichen Bericht über die Lage der internationalen Religionsfreiheit. Das IRFA schreibt außerdem vor, dass das Außenministerium innerhalb von 180 Tagen nach Veröffentlichung des Berichts jene Länder bekannt geben muss, die als besonders besorgniserregende Länder eingestuft oder unter besondere Beobachtung gestellt werden.

„Wir sind dankbar, dass die schlimmsten Verletzer der Menschenrechte öffentlich bekannt gemacht werden“, sagte Tony Perkins, stellvertretender Vorsitzender der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit. Gleichzeitig müssen die Vereinigten Staaten gegenüber diesen Ländern auch tätig werden, um die Regierungen für ihre schrecklichen Verletzungen der Religionsfreiheit zur Verantwortung zu ziehen.

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Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Kirchenautonomie und Elternrechte

  • Öffentliche Anhörung vor Gerichtshof noch diese Woche
  • Urteil behandelt Recht der Eltern, über die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen

Washington D.C. (10. Mai 2021) – Dürfen Eltern selbst über die religiöse Erziehung ihrer Kinder entscheiden? Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wird diese Frage bald für 35 amerikanische Länder im wegweisenden Fall Pavez gegen Chile beantworten. Die öffentliche Anhörung findet am 12. und 13. Mai statt.

„Wir hoffen, dass der Gerichtshof die grundlegende Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit erkennt und respektiert. Dazu gehört auch die Unabhängigkeit der Glaubensgemeinschaften, die Lehrer selbst auszuwählen, und das Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen religiös zu erziehen“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für ADF International in Lateinamerika und der Karibik. „Das ist das erste Mal, dass der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Religions- und Glaubensfreiheit unmittelbar behandelt.“

 

Statt Kündigung: Einvernehmliche Versetzung und Beförderung

Frau Sandra Pavez unterrichtete katholischen Religionsunterricht in San Bernardo, Chile. Als die örtliche Diözese erfuhr, dass Frau Pavez entgegen der Lehre der katholischen Kirche eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, wurde ihr mitgeteilt, dass sie nicht mehr geeignet sei, den katholischen Glauben im Einklang mit der Lehre der Kirche glaubwürdig weiterzugeben. Doch sie durfte ihre Beschäftigung ohne Unterbrechung in einer anderen Funktion fortsetzen und wurde sogar zu einem Mitglied des Leitungsteams in der Schule befördert.

Trotzdem erhob Frau Pavez in Chile Klage gegen die katholische Kirche und behauptete, sie sei diskriminiert worden. Doch der Oberste Gerichtshof bestätigte einerseits die Freiheit der Kirche, Lehrer selbst aussuchen zu können, und andererseits auch das Recht der Eltern, ihre Kinder nur von jemandem in Religion unterrichten zu lassen, der auch in Übereinstimmung mit seinem Glauben lebt. Daraufhin wandte sich Frau Pavez an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Wegweisender Fall für Religionsfreiheit

Angesichts der internationalen Reichweite des Gerichtshofs wird dieser Fall Auswirkungen für Millionen von Menschen auf dem amerikanischen Kontinent haben. Gläubige Menschen, egal ob sie katholisch, jüdisch, muslimisch oder evangelisch sind oder aber einer anderen Religion angehören, werden nach dem Urteil entweder weiterhin selbst darüber entscheiden können, wer die religiöse Erziehung ihrer Kinder an der Schule übernimmt – oder aber das Gericht entscheidet sich gegen diese Freiheit der Eltern mit dramatischen Folgen. Daher hat sich eine breite Koalition von Organisationen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um dieses Grundrecht zu verteidigen und das Gericht aufgefordert, die Gesetze des Staates zu respektieren und zu schützen. Zu dieser Koalition gehören die jüdischen, muslimischen, orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Gemeinden Chiles sowie das Oberhaupt des Lateinamerikanischen Bischofsrates (CELAM), die gemeinsam einen wohl historischen Schriftsatz bei Gericht eingereicht haben.

„Eltern und die Religionsgemeinschaften, denen sie angehören, müssen ihren Glauben ohne Beeinflussung von außen an ihre Kinder weitergeben können. Dafür müssen sie allein entscheiden können, wer die religiöse Erziehung der Kinder an der Schule übernimmt. Das Völkerrecht schützt ausdrücklich die Autonomie der Religionsgemeinschaften. Die Kirche spielt eine bedeutende Rolle und die gesamte Gesellschaft profitiert von starken und unabhängigen Religionsgemeinschaften“, sagte Henríquez.

ADF International hat dem Gerichtshof einen Schriftsatz vorgelegt. Darin wird die Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit unterstrichen und aufgezeigt, wie wichtige die Unabhängigkeit der Eltern und Religionsgemeinschaften hinsichtlich der religiösen Erziehung ihrer Kinder ist.

„Die nationalen Gesetze schützen das Recht der Eltern, über die moralische und religiöse Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen selbst entscheiden zu können. Daher sollte dieser Schutz auch praktisch im Religionsunterricht umgesetzt werden, etwa indem auch Lehrer ausgewählt werden, die die religiösen Überzeugungen auch ehrlich vertreten können. Die Religions- und Glaubensfreiheit von Millionen von Eltern und ihren Kindern steht auf dem Spiel. Es ist wichtig, dass der Gerichtshof handelt und diese grundlegende Freiheit schützt“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

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Nach zweijähriger Vakanz: EU ernennt neuen Beauftragten für Religionsfreiheit

  • Christos Stylianides zum neuen Sondergesandten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ernannt
  • Religionsfreiheit ist weltweit zunehmend bedroht

BRÜSSEL (6. Mai 2021) – Die Europäische Kommission hat diese Woche Christos Stylianides zum Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ernannt. Stylianides war von 2014 bis 2019 EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Seit 2020 ist er als Sonderberater für Bildung in Notfällen, Migration und Inklusion für den derzeitigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, tätig.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Wiederernennung eines Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ist ein wichtiger Schritt, um echtes Engagement für dieses Grundrecht zu zeigen. Wir bedauern, dass diese Position fast zwei Jahren lang unbesetzt war. Wir hoffen, dass sich Stylianides rasch in seine neue Rolle einfindet, um auf die Bedürfnisse verfolgter Religionsgemeinschaften einzugehen. Wir fordern die Europäische Union dringend auf, die Position des Sondergesandten zu stärken und auf die bereits geleistete wichtige Arbeit aufzubauen. Die Opfer vor Ort brauchen dringend eine entschlossene Reaktion der EU. Mit ihrem Sondergesandten kann die EU bei der internationalen Antwort eine Führungsrolle übernehmen. Diese Führungsrolle ist notwendiger denn je“, sagte Adina Portaru, Juristin für ADF International in Brüssel.

 

Rolle des Sonderbeauftragten

Der Sondergesandte für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU wurde 2016 eingeführt, um die Religions- und Glaubensfreiheit im Namen der EU weltweit zu schützen. Das Europäische Parlament forderte in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2016 betreffend den systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten durch den sogenannten „ISIS/Daesh“, dass die „EU einen ständigen Sondergesandten für Religions- oder Glaubensfreiheit“ einrichten soll. Das Mandat umfasste Besuche in Ländern mit der gewalttätigsten religiösen Verfolgung der Welt, um den Dialog und Reaktionspläne zu erleichtern. Der Sondergesandte spielte eine entscheidende Rolle dabei, Asia Bibi bei der sicheren Ausreise aus Pakistan zu helfen, nachdem sie vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochen worden war.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments für Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz, nationale Sonderbeauftragte, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft haben sich nachdrücklich für die Fortsetzung des Mandats ausgesprochen. Ein Bericht über die EU-Leitlinien und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten, der vom Europäischen Parlament am 16. Januar 2019 mit überwältigender Unterstützung (576 Stimmen dafür) angenommen wurde, betonte die Notwendigkeit für den Rat und die Kommission, „das institutionelle Mandat, die Kapazität und die Pflichten angemessen zu unterstützen, indem die Möglichkeit einer mehrjährigen Amtszeit, die einer jährlichen Überprüfung unterliegt, geprüft wird“.

„Der Sondergesandte hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Schrecken der religiösen Verfolgung weltweit auf europäischer Ebene ans Licht zu bringen. Die Rolle hat das Bewusstsein für einige der schlimmsten und hartnäckigsten Verletzungen der Grundrechte auf der ganzen Welt geschaffen und dazu beigetragen, die Bemühungen der EU zu deren Bekämpfung zu bündeln. Die EU sollte ihre Bemühungen zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit auf der ganzen Welt nicht nur fortsetzen, sondern intensivieren“, sagte Robert Clarke, Jurist für ADF International.